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Informationen zur Ehrenamts Card:
Ehrenamtsagentur im Hochtaunuskreis Tel. 06172 -
BürgerINNEN der Stadt Bad Homburg wenden sich bitte an das Bürgerreferat Frau Nickel 06172 100-
Selbsthilfegruppen können Finanzielle Fördermittel beantragen.
Wir haben für Ihre Selbsthilfegruppe hier verschiedene Möglichkeiten zusammengestellt.
Unten finden Sie die Antragsformulare, Ansprechpartner und Förderhinweise. Wenn Sie noch keine Erfahrungen mit dem Beantragen von Fördermitteln haben, empfehlen wir Ihnen sich zunächst bei uns zu informieren und eventuell beraten zu lassen.
Förderung von Selbsthilfegruppen
Erläuterungen zu den Förderanträgen der Krankenkassen
1. Voraussetzungen für die Selbsthilfegruppe
§ Ziel der Gruppe ist die Prävention und/oder Rehabilitation von Personen bei chronischen Erkrankungen (s. Verzeichnis der Krankheitsbilder)
§ Existenz der Gruppe von mindestens einem Jahr, damit eine verlässliche und kontinuierliche Gruppenarbeit gewährleistet ist.
§ Gruppengröße von grundsätzlich mindestens 6 Personen
§ Offenheit für neue Mitglieder
§ Keine professionelle Leitung, d.h. ausschließlich Interessenwahrnehmung und –vertretung durch Betroffene
§ Regelmäßige Treffen
§ Neutrale Ausrichtung (z.B. keine Verfolgung kommerzieller Interessen)
§ Bereitschaft zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der AOK -
§ Sitz/Treffpunkt der Gruppe in Hessen
2. Fördermöglichkeiten
§ Pauschale Förderung der laufenden Verwaltungskosten der Gruppe ohne Einzelnachweis
(Antragsfrist bis zum 31. März des laufenden Jahres)
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§ Förderung von zeitlich begrenzten Projekten und Aktionen
(Anträge können während des ganzen Jahres eingereicht werden)
Als Projekt gefördert werden (z.B.):
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Nach vorheriger Absprache bis zu einer Höhe von insgesamt 500,00 Euro pro Jahr und Gruppe bei
Nachweis der tatsächlichen Kosten gegen Vorlage der Originalbelege.
Als Projekt nicht gefördert werden (z.B.):
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